wichtige Informationen für Schweizer
Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht das Krankenversicherungsobligatorium grundsätzlich nur für Personen mit Domizil in der Schweiz vor. Wer in einen Staat ausserhalb der EU/EFTA auswandert, kann folglich nicht mehr bei der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz versichert bleiben (mit Ausnahme von Arbeitnehmern eines Schweizer Unternehmens mit Entsandten-Status).
Die Kassen haben die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, Produkte für Auslandschweizer anzubieten. Wenn die Krankenkasse ein solches Produkt anbietet, handelt es sich dabei um den Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Wir empfehlen Ihnen, direkt mit Ihrer Krankenkasse abzusprechen, ob Sie versichert bleiben können. Im Falle einer negativen Antwort, können wir Ihnen einige Adressen von Krankenversicherern bekannt geben, welche eine internationale Krankenversicherung anbieten.
Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen und beabsichtigen, zu einem späteren Zeitpunkt in die Schweiz zurückzukehren, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, die Versicherung zu sistieren, damit Sie diese bei Ihrer Rückkehr in die Schweiz zu den gleichen Bedingungen wie vor ihrer Auswanderung weiterführen können.
Sie können sich auch in Ihrem Aufenthaltsland über die Versicherungsmöglichkeiten und Leistungen informieren.
Lesen Sie hier das Merkblatt mit Adressen
Quelle: Auslandschweizer-Organisation (ASO), Alpenstrasse 26, CH-3006 Bern